Ihr Partner in Sachen Verkehrsunfallrecht vertritt Sie in jeder Lage

Das Verkehrsrecht umfasst alle Rechtsnormen, welche mit dem Verkehr, sprich der Ortsveränderung von Gütern und Personen in Zusammenhang stehen. Aufgrund der Zusammensetzung von den verschiedensten Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts ist es sehr komplex.


Ein nicht selbst verschuldeter Autounfall ist schnell passiert und oft besteht danach das Problem der Kostendeckung durch den Unfallverursacher bzw. durch seine Versicherung. In diesem Fall unterstütze ich Sie, damit Sie schnellstmöglich Schadensersatz erhalten. Das Verkehrsunfallrecht wird relevant, sobald ein Unfall mit Personenschaden geschieht. Die Folge ist meist eine Klage des Betroffenen über den Nutzungsausfall sowie Schmerzensgeld.

Als Ihr kompetenter Partner für Verkehrsrecht in Bielefeld und Umgebung helfe ich Ihnen ebenso, wenn Sie einen Unfall verursacht haben. Denn ein verschuldeter Autounfall kann ebenso durch äußerliches Einwirken Dritter geschehen. Zum Beispiel müssen Sie auf der Straße einem herunterfallenden Blumentopf ausweichen und rammen dabei ein anderes Auto. In diesem Fall ist der Unfallverursacher der Besitzer des fallenden Blumentopfes und Sie können einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen.

Ich unterstütze nicht nur Autofahrer, denn das Verkehrsrecht umfasst alle Teilnehmer im Straßenverkehr, somit auch Radfahrer und Fußgänger. Ebenso inbegriffen in meinem Leistungsspektrum sind das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, das Fahrerlaubnisrecht und das Zulassungsrecht. Hierbei vertrete ich Sie bei allen Problemen mit Verwarnungen, Bußgeldern, Probleme mit dem Führerschein oder der Zulassung eines Fahrzeuges.